Die Aufgaben der Gemeinden zielen auf das unmittelbare Lebensumfeld ab: Sie kümmern sich um die Ortsentwicklung, die Versorgung mit Trinkwasser, Strom und Gas, die Abwasserentsorgung, die Schulen und Kindertagesstätten sowie die Feuerwehr. Dazu kommen freiwilligen Leistungen für Sporteinrichtungen, Schwimmbäder und Freizeiteinrichtungen wie z. B. die Festhalle.
„Die bayerische Gemeindeordnung kennt zwei Hauptorgane: den vom Gemeinderat und den ersten Bürgermeister. Beide Organe stehen rechtlich selbstständig nebeneinander, sie werden ja schließlich auch jeweils direkt vom Volk gewählt. Sie haben gesetzlich abgegrenzte Kompetenzbereiche und stehen rechtlich selbstständig nebeneinander. Kein Organ ist dem anderen über- oder untergeordnet.“ (Siehe Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, II. Der Gemeinderat, 1. Die beiden Hauptorgane)

Link zu:
Die Aufgaben des Gemeinderates.
Der Gemeinderat ist für alle Aufgaben zuständig, die die erste Bürgermeisterin nicht übernehmen darf oder die einem Ausschuss übertragen wurden. Innerhalb seines Aufgabenkreises überwacht er die Gemeindeverwaltung, hauptsächlich die Ausführung seiner Beschlüsse.

Link zu:
Die Ausschüsse des Gemeinderates.
- Finanz- und Verwaltungsausschuss
- Bau- und Umweltausschuss
- Werkausschuss
- Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Ferienausschuss
- Beirat
- Ausschuss zur Vergabe von Konzessionsverträgen

Link zu:
