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Haushaltsberatungen 2022

Der »Haushalt 2022« der Gemeinde Kahl am Main steht zur Beratung an

Die bayerische Gemeindeordnung (GO) beschreibt im „Dritten Teil »Gemeindewirtschaft«“ die Vorgehensweisen und Erfordernisse für einen gemeindlichen Haushalt. Details werden ferner in der „Kommunalen Haushaltsverordnung (KommHV)“ geregelt.

So wird in Art. 63 Abs. 1 GO ausgesagt, dass die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen hat. Die Haushaltssatzung kann Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, nach Jahren getrennt, enthalten.

In Artikel 65 Abs.2 GO wird festgeschrieben, dass die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen ist.

Dies wird – wie in 2021 auch – erneut ignoriert und erst am 17. Januar 2022 die Beratung durchgeführt.

„Es lägen keine belastbaren Zahlen vor“ heißt es zur Begründung.

Ein Blick in die „Kommunale Haushaltsverordnung (KommHV)“, hier § 7 KommHV, hätte jedoch geholfen. Denn hier wird ausgeführt:

»§ 7  Allgemeine Grundsätze

Abs. 1 Die Einnahmen und Ausgaben sind in Höhe der im Haushaltsjahr zu erwartenden oder voraussichtlich zu leistenden Beträge zu veranschlagen; sie sind sorgfältig zu schätzen, soweit sie nicht errechenbar sind.«

Diese Zeilen vorangestellt sollten „jeder Person“ verständlich machen und helfen zu verstehen, um was es geht. Denn im Vorfeld jeder Haushaltsberatung werden insbesondere die in der Gemeinde »politisch Tätigen«, aber auch Gruppen, Organisationen und Einzelpersonen aufgerufen, Anträge – rechtzeitig vor der Beratung – dem Bürgermeister (also der Verwaltung) einzureichen.

So verwundert es nicht, dass auch von uns »Aktiv für Kahl – Die Aktiven« Haushaltsanträge wieder rechtzeitig eingereicht worden sind.

Nachstehend – in alphabetischer Reihenfolge und ohne Festlegung einer Priorität – unsere Anträge für den Haushalt 2022:

Mit der Veröffentlichung unserer Anträge (im Vorfeld der Beratung) auf der Homepage soll bewirkt werden, dass „engagierte Personen“ sich gerne mit den Themen auseinandersetzen. All diese Themen sind „nicht in Stein gemeißelt“.

Ob die Anträge im Haushalt 2022 der Gemeinde überhaupt Berücksichtigung finden, werden die Mehrheitsverhältnisse anlässlich der Beratung im Finanz- und Verwaltungsausschuss am Montag, 17.01.2022 zeigen.