Baumaßnahme im Seligenstädter Weg
Radwegebau
Dieses Thema wurde in der öffentlichen Sitzung des Bau- u. Umweltausschusses am 13.04.2021 behandelt. Aufgrund der in der Sitzung abgegebenen Stellungnahmen und der darauf folgenden Berichterstattung im Main-Echo, sah sich der ADFC Aschaffenburg/Miltenberg, Herr Dieter Hennecken, veranlasst, einen Leserbrief im Main-Echo am 27.04. (Seite 18) zu verfassen.
Auszug aus dem Leserbrief:
Für den Radverkehr noch einiges zu tun
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) tritt grundsätzlich für die Förderung des Radfahrens und den Bau von Radverkehrsanlagen ein. Die Kölner Straße wie auch die Bergwerkstraße sind Bestandteile einer Tempo 30-Zone. Nach Meinung von Experten sind Radverkehrsanlagen in Tempo 30-Zonen überflüssig und oft gefährlich.
Für Radler ist es in aller Regel sicherer, bei niedrigem Geschwindigkeitsniveau die Fahrbahn gemeinsam mit den Kfz zu nutzen und im Verkehr mitzuschwimmen.
Noch nicht herumgesprochen
Gemäß StVO (§45, Abs.1) sind in Tempo 30-Zonen seit 1. Februar 2001 benutzungspflichtige Radwege ausdrücklich verboten, Markierungen von Radfahrstreifen und Schutzstreifen sind zu entfernen. Leider hat sich das in einigen Kommunen noch nicht herumgesprochen, beziehungsweise es wird von den Straßenverkehrsbehörden vor Ort ignoriert.
Wir sahen uns, auch aufgrund des Leserbriefes, veranlasst, bei der Verwaltung nachzufragen und stellten nachstehende fünf Anfragen.
(Unsere Fragen (kursiv dargestellt) und die schriftlichen Antworten der Verwaltung)
Fragen:
1. Treffen die Aussagen des Herr Hennecken (ADFC) zu Radverkehrsanlagen zu?
Die Aussagen von Herrn Henneken vom ADFC über die rechtlichen Bestimmungen zu Radverkehrsanlagen sind zutreffend.
2. Wenn ja, sind diese Empfehlungen und Vorschriften in der Verwaltung nicht bekannt?
Die Empfehlungen und die gesetzlichen Bestimmungen der StVO sind der Verwaltung bekannt und werden angewandt.
Zu diesem Vorhaben wurde auch die Polizeiinspektion Alzenau angehört. Die Verbesserung der Anbindung des vorhandenen Radwanderweges zwischen der Aschaffenburger Straße (ST 3308) und dem Main-Radweg ist die einzige Möglichkeit um Fördergelder zu erhalten. Somit müssten die Bergwerkstraße und die Kölner Straße aus den Tempo-30-Zonen herausgenommen werden und eine andere Geschwindigkeit angeordnet werden, um die Voraussetzung für einen Straßen begleitenden Radweg zu schaffen.
3. Wenn doch, warum werden diese Rechtsvorschriften nicht angewandt?
Die Rechtsvorschriften werden angewandt. Zur Realisierung der Maßnahmen müssen verkehrsregelnde Maßnahmen nach der StVO durchgeführt werden. Es wird ein entsprechendes Verkehrs- und Beschilderungskonzept in Abstimmung mit der Polizei erstellt.
4. Warum werden die Gemeinderäte*innen im konkreten Fall nicht auf diese Empfehlungen und Rechtsvorschriften in der Verwaltungsvorlage hingewiesen?
Der Gemeinderat bzw. der zuständige Ausschuss werden darüber informiert, sobald die vorbereitenden Untersuchungen des lng.Büros FKS abgeschlossen sind und die Gespräche mit der Gemeinde Karistein a. Main über die Weiterführung des Radweges erfolgt sind.
5. Sind die im Bau- u. Umweltausschuss gefassten Beschlüsse zu korrigieren – gar aufzuheben?
Die aktuellen Beschlüsse des Bau- und Umweltausschusses müssen nicht korrigiert werden. Die Bergwerkstraße und die Kölner Straße müssten von der Tempo-30-Zone ausgenommen werden. Bei einer separaten Radwegeführung müsste lediglich eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen werden (Tempo 30, 40 oder 50).
Nachdem unsere Fragen offensichtlich unangenehm angekommen sind, sah sich Bürgermeister Jürgen Seitz dazu veranlasst, nicht – wie üblich – sie mündlich in seinem Bericht zu beantworten.
Den Fraktionen wurde die Beantwortung „schriftlich“ gegeben. Somit blieben – zumindest – die Antworten der Öffentlichkeit (bislang!) verborgen.